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FERIENWOHNUNGEN
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- NL-00004234 - Fewo "Navegnana" - Pool, Terrasse
- NL-00004235 - Fewo "Borgo Corallo" - im Zentrum von Ascona
- NL-00004237 - FEWO, Ascona "Sollevante 603"
- NL-00004238 - Fewo "Casa A'Rosa" Charmante Boutique-Wohnung,
- NL-00004242 - Fewo "Al Ciöss" an der Maggia
- NL-00004308 - Fewo "Bella Daniela" mit Seesicht Nähe Zentrum Brissago
- NL-00004337 - Fewo "Villa Belenos" Charme & Design mit Seesicht
- NL-00004346 - Fewo "Piccolo Paradiso" - sonnige Boutiquewohnung mit Gemeinschaftspool
- NL-00004349 - Fewo "Calebris-Comfort" mit Pool und 180° Seesicht
- NL-00004352 - Fewo "Da Enzo" Ponte Brolla
- NL-00004804 - FEWO Ascona "Sollevante 501"
- NL-00004805 - Fewo "Golf Lido" mit Pool
- NL-00004993 - Ferienhaus "Alexandra" - Pool, Garten
- NL-00005028 - Fewo "Casa Olli" mit herrlichem Garten nahe See und Golf
- NL-00005229 - Ferienhaus "Aurora" mit Garten & Barbecue
INFORMATION
Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen - AGB's
Tessin-Ferienwohnungen.com - RCT SA mit Sitz in Ronco s. Ascona, Via Livurcio 3 ist als Vermittler für die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen im Tessin im Auftrag der jeweiligen Eigentümer der Ferienliegenschaften tätig. Abgeschlossene Mietverträge gelten grundsätzlich zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des jeweiligen Ferienhauses oder der Ferienwohnung.
Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA tritt ausdrücklich nicht als Reiseveranstalter auf. Der Abschluss eines Mietvertrages betrifft die Vermittlung eines Mietobjektes für eine vorbestimmte Mietzeit.
Haftung
Alle Aussagen über Mietobjekte in Bild und Text sind nach Angaben des Vermieters / Eigentümer oder deren Beauftragten erstellt worden. Tessin-Ferienwohnungen RCT SA übernimmt keine Haftung über die Richtigkeit dieser Angaben . Für Beschreibungen der jeweiligen Ferienwohnungen auf der Internetseite wird keine Gewähr übernommen . Änderungen des Mobiliars und die Umgestaltung des Ferienhauses sind auch während des Angebotzeitraumes möglich und müssen akzeptiert werden .
Die Benutzung von Swimmingpools, Whirlpools, oder sonstigen eventuell sportlichen Einrichtungen und Ausstattungen der Feriendomizile durch die Mieter, oder deren deren Kinder, oder deren Begleitpersonen, oder deren Besucher ist alleiniges Risiko des Mieters. Dies gilt auch für die Nutzung des Gartens und der Umgebung oder auch die Nutzung des öffentlichen Seee, dem Lago Maggiore. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht immer die heute vorhandenen Sicherheitsabsperrungen den heutigen Baugesetzen entsprechen. Es besteht ein Bestandsschutz für ältere Sicherheitsabsperrungen.
Der Mieter mit seiner gesamten Familie, seine Begleitpersonen und seine möglichen Besucher stellt den Vermittler Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA und den jeweiligen Eigentümer des Feriendomizils ausdrücklich von allen Ansprüchen die durch Unfälle in der Mietsache oder deren Umgebung geschehen sollten frei. Die Nutzung des Feriendomizils und dessen Einrichtungen erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Mieters,
Im Besonderen müssen Kinder zu jeder Zeit von einer geeigneten Erwachsenen Person beaufsichtigt werden. Dies ist insbesondere wichtig wenn sich ein Schwimmbad oder ein Whirlpool im Ferienobjekt befindet. Dies trifft auch zu wenn der Zugang oder die Benutzung des öffentlichen See's, dem Lago Maggiore, mittels eines vorhandenen Bootsteg und der zugehörigen Einrichtung benutzt wird.
Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Unfälle, Diebstahl oder Einbrüche u.s.w in und um die jeweilige Ferienliegenschaft und lehnt auch jede Verantwortung für Versäumnisse Dritter oder beauftragter Dienstleister oder deren Personal ab .
Sollte der Fall eintreten dass ein gebuchtes Feriendomizil nicht zur Verfügung steht durch äussere Einflüsse welche von Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA nicht kontrolliert werden können, z.Bsp. Verkauf der Liegenschaft, Kündigung des Mietverhältnisses, oder eines erst später erfolgten Vermietungsverbot der Liegenschaft durch die bestehende Eigentümerschaft, vertreten durch die jeweilige Hausverwaltung, erfolgt die Rückzahlung des bereits bezahlten Mietpreises oder der geleisteten Anzahlung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Buchung und Vertragsabschluss
Die Buchung ist erst nach schriftlicher Bestätigung von Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA und des vermerkten Zahlungseinganges der kalkulierten Anzahlung endgültig. Eine Anzahlung von 25% des gesamten Mietbetrages muss bei Vertragsabschluss erfolgen. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Urlaubsantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der komplette Mietzins direkt mit Abschluss der Buchung fällig. Eine etwaige Stornierung der vereinbarten Mietperiode muss unverzüglich an Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA Via Livurcio 3 in 6622 Ronco s. Ascona gemeldet werden. Der Mieter bleibt allerdings weiterhin für den kompletten Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung in diesem Zeitrahmen möglich ist . Mit Abschluss der Buchung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im vollen Umfang vom Mieter akzeptiert.
Beanstandungen
Etwaige Mängel an einem Ferienhaus oder Ferienwohnung müssen innerhalb von 48 Stunden nach Einzug schriftlich an Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA ,Via Livurcio 3 in Ronco s. Ascona gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich etwaige Minderung- oder Schadensansprüche geltend zu machen. Bei Auszug wegen Nichtgefallen erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises. Die Mietobjekte werden auf den Webseiten von Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA mit Fotos und einer Objektbeschreibung vorgestellt. Sollte eine Beanstandung wegen nicht ausreichender Sauberkeit gestellt werden, wird Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA so bald als möglich Abhilfe schaffen und die Mängel beseitigen. Eine etwaige Beanstandung ist sofort zu melden um Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA Gelegenheit zu geben diesen Umstand zu beseitigen.
Ferienwohnungen im Allgemeinen werden von zahlreichen verschiedenen Mietern benutzt und unterliegen einer höheren Abnutzung, dies muss vom Mieter akzeptiert werden. Landestypisches Ungeziefer kann in Ferienwohnungen vorkommen und berechtigt nicht zu Mietabzug. Alle angebotenen Feriendomizile befinden sich in in normalen Wohngegenden und nicht in speziellen Ferienanlagen. Es kann immer zu Bauarbeiten, Fluglärm durch Hubschrauebr u.ä. bzw. zeitweiliger Lärmbelästigung in der Nachbarschaft kommen, dies ist vom Vermieter als auch von der Agentur nicht zu beinflussen und berechtigt nicht zu Mietminderung oder Schadensersatz.
Haftung des Mieters
Das Ferienhaus, bzw die Ferienwohnung muss vom Mieter sachgemäß und sorgfälltig behandelt werden.Dies beinhaltet nicht nur die jeweilige Ferienwohnung sondern auch Inventar und Mobiliar .Der Mieter erkennt die jeweilige Hausordnung an. Für etwaige, durch den Mieter, seinen Kindern, seinen Begleitpersonen oder seinen Gästen / Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt, an Einrichtungsgegenständen, Kunstgegenständen oder Gegenständen der täglichen Nutzung kommt der Mieter vollumfänglich auf. Alle Schäden sind umgehend, spätestens aber bei der Rückgabe des Mietobjektes, an Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA zu melden. Nicht gemeldete und nachträglich entdeckte Schäden werden dem Mieter persönlich nachträglich berechnet. Es steht dem Mieter frei Schäden seiner eigenen Haftpflichtversicherung zu melden und mit denen abzurechnen. Der Vermieter schliesst ausdrücklich aus die Haftpflichtversicherung des Mieters zu kontatieren, dies ist Sache des Mieters. Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA verlangt ausdrücklich den Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Der Mieter ist verpflichtet den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung unaufgefordert bei Abschluss eines Mietvertrages zu erbringen.
Anzahl Personen
Das Mietobjekt darf nur mit der vorab gebuchten Personenanzahl bezogen werden (Kinder sind hierbei inbegriffen) Sollten mehr Personen als angemeldet im Ferienobjekt wohnen, dürfen diese Personen von Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA der Ferienwohnung verwiesen werden. Ausnahme ist wenn ein komplettes Ferienhaus oder grössere Ferienwohnung gemietet wird, dann kann das jeweilige Objekt mit der von Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA festgelegten Personenzahl bewohnt werden. Es ist lediglich eine Nachmeldung erforderlich für zusätzlich genutze Bettwäsche und Handtücher sowie die Zahlung der Kurtaxe zur zusätzlichen Personen. Der Hauptmieter haftet grundsätzlich für Schäden und zusätzliche Aufwendungen die durch die spätere Mehrbelegung verursacht wurden..
Haustiere
Haustiere dürfen nur nach Absprache, Rücksprache mit den jeweiliogen Eigentümern und vorheriger Buchung mitgebracht werden. Die Anzahl der mitgebrachten Haustiere muss vertraglich festgehalten werden. Es wird eine extra Tierpauschale erhoben für die spezielle Reinigung von Tierhaaren im Mietobjekt.
Ein -und Auszugszeiten
Generell ist das Ferienhaus oder die Ferienwohnung am Anreisetag ab 16.00 Uhr bis max. 20.00 Uhr beziehbar. Am Abreisetag sollten sie bis spätestens 10 Uhr geräumt werden. Abweichende An und Abreisezeiten müssen vor Anreisebeginn mit Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA abgesprochen werden.
Unvorhersehbare Ereignisse
Tessin-Ferienwohnungen.com RCT SA übernimmt keine Haftung für Ereignisse, die ausserhalb ihres Einwirkungskreises liegen und bei Abschluss des Mietvertrages bekannt waren. (Dies gilt z.B. für Streiks, politische Unruhen, Umwelt oder Naturkatastrophen, Stromausfälle, mangelnde Wasserversorgung, Lärm durch Bauarbeiten, geschlossene Zufahrtsstrassen u.s.w.) . Bei solchen Ereignissen hat der Mieter kein Recht auf Mietminderung, Vertragsauflösung oder Schadensersatz.
Storno und Rücktrittsgebühren
Bei einem Rücktritt vom geschlossenen und bestätigten Mietvertrag mit erster Anzahlung, durch den Mieter verrechnen wir folgende Annullierungsgebühren als pauschale Entschädigungsgebühr:
Bis drei Monate vor Mietbeginn 10% des gesamten Rechnungsbetrages,
bis 20 Tage vor Mietbeginn 50% des gesamten Rechnungsbetrages,
von 19 bis 5 Tage vor Mietbeginn 80% des gesamten Rechnungsbetrages,
ab 4 Tage vor Mietbeginn und ist der gesamte Rechnungsbetrag zu 100% als pauschalierte Entschädigungsgebühr fällig.
Ausnahme
Eine Ausnahme bildet die seit dem 15. März 2020 begonnende Corona Pandemie, Covid 19. Sollte ein entsprechendes offizielles Reiseverbot in der Schweiz bestehen, oder bei Ausländern offizielle Reiseverbote ihrer Heimatländer bestehen, erstatten wir aus Kulanzgründen die komplett erhaltenen Zahlungen. Einbehalten wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- FR (einhundert Franken) .
Sollte eine Coronaerkrankung, Covid 19, in der Familie oder in der Reisegruppe bestehen die durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt ist, werden wir ebenfalls aus Kulanz die komplett erhaltenen Zahlungen zurück erstatten. Einbehalten wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- FR (einhundert Franken) .
Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht / Gerichtsstand : Locarno -Stadt